Elektrogeräteprüfung für Banken und Kreditinstitute

Öffentliche Einrichtungen und Arbeitsstätten sind gesetzlich dazu verpflichtet für die Sicherheit an den Arbeitsplätzen zu sorgen. Lesen Sie hier auch die genaue Gesetzgebung.

Da Sie als Kreditinstitut sowohl Arbeitgeber als auch öffentliche Einrichtung sind, ist diese Vorschrift für Sie von besonderer Bedeutung. Ein Bestandteil ist die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV-A3). Sie fordert die regelmäßige Überprüfung aller elektronischen Geräte und Anlagen, die Sie in Ihrem Unternehmen verwenden. Nahezu jede Versicherungspolice (z.B. Gebäude- oder Feuerversicherung) enthält die Forderung nach einer regelmäßigen Überprüfung nach DGUV-V3 der elektrischen Betriebsmittel. Kann die Prüfung nicht nachgewissen werden, besteht die Gefahr, dass die Versicherung im Schadensfall nicht reguliert. Riedle + Bertsch führt für Sie alle erforderlichen Prüfungen der ortsveränderlichen Betriebsmittel (DIN VDE 0701-0702) und elektrischen Anlagen nach DIN VDE 0105-100 durch. Dadurch gewährleisten wir Ihre Arbeitssicherheit, vermeiden Arbeitsunfälle, sowie Sach- und Personenschäden. Darüber hinaus kann nur durch Vorlage gerichtsfester Prüfprotokolle der Versicherungsschutz aufrechterhalten werden.

Was ist DGUV V3?

Ein Erklärfilm von Riedle + Bertsch zum Thema DGUV V3 und E-Check

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