Anlagenprüfung
TRBS 1203 & BetrSichV |
DIN VDE 100 600 & DIN VDE 0105 / DIN 54191
Prüfung elektrischer Anlagen
Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, für eine hohe Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu sorgen. Um dies zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber genaue Vorschriften für den Arbeitsschutz erlassen. Ein wichtiger Teil dieser Bestimmungen stellt die Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung dar, die häufig auch als DGUV V3 abgekürzt wird. Diese befasst sich mit der Sicherheit der elektrischen Betriebsmittel in einem Unternehmen. Dabei schreibt sie zum einen eine Erstprüfung der elektrischen Anlagen vor. Darüber hinaus umfassen die Anforderungen eine regelmäßige Wiederholungsprüfung. Halten Sie sich nicht an diese Vorgaben, drohen ernsthafte Folgen. Aus diesem Grund muss sich jeder Arbeitgeber intensiv mit diesem Thema auseinandersetzen und alle Vorgaben erfüllen. Bei Riedle + Bertsch bieten wir Ihnen hierfür die passenden Prüfungen an. Hier informieren wir Sie über die Anlagenprüfung. Diese dient der Prüfung aller elektrischen Installationen in einem Gebäude. Dabei kann es sich beispielsweise um Steckdosen, Lichtschalter, Sicherungskästen und um weitere Teile der Elektroinstallation handeln. Die Prüfung erfolgt dabei stets nach einer festen Vorgehensweise, die in einer Norm festgehalten ist. Dabei handelt es sich um DIN VDE 0100-600 für die Erstprüfung. Die regelmäßige Kontrolle muss nach DIN VDE 0105-100 erfolgen.
Gründe für die Anlagenprüfung
Defekte elektrische Anlagen können schwere Unfällen verursachen. Das kann zu bleibenden Schäden oder sogar zum Tod führen. Als verantwortungsbewusster Arbeitgeber wollen Sie Ihr Personal sicherlich nicht diesen Gefahren aussetzten. Darüber hinaus kann sich ein Elektrounfall auch aus wirtschaftlicher Sicht negativ auf Ihr Unternehmen auswirken, da dadurch wertvolles Humankapital verloren geht. Deshalb ist eine regelmäßige Prüfung der Anlagen von großer Bedeutung.
Nach DGUV Vorschrift 3 ist die regelmäßige Prüfung der ortsfest installierten Anlagen in Ihrem Betrieb gesetzlich vorgeschrieben. Halten Sie sich nicht daran, fallen erhebliche Bußgelder an. Unter Umständen kann die Missachtung der Verpflichtung zur regelmäßigen Prüfung der Betriebsmittel sogar einen Straftatbestand darstellen. Aus diesen Gründen ist es sehr wichtig, sowohl die Erstprüfung als auch die regelmäßige Kontrolle den Vorschriften entsprechend durchzuführen.
Falls Sie der Verpflichtung zu einer regelmäßigen Prüfung der elektrischen Anlagen in Ihrem Unternehmen nicht nachkommen, tritt noch ein weiteres Problem auf: In diesem Fall verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz bei einem Elektrounfall. Sollte sich eine Arbeitskraft dabei schwer verletzen, fallen erhebliche Entschädigungszahlungen an, die Ihren Betrieb vor große finanzielle Probleme stellen können.
Ein schwerer Defekt an den elektrischen Installationen in Ihrem Betrieb kann dazu führen, dass die komplette Produktion ausfällt. Das führt zu enormen Kosten. Die regelmäßige Prüfung der ortsfesten Anlagen macht es jedoch möglich, Probleme frühzeitig zu erkennen. So können Sie diese sofort beheben, noch bevor sie schlimmere Folgen haben.
Fehlfunktionen elektrischer Betriebsmittel führen häufig zu einem wesentlich höheren Stromverbrauch – und damit zu steigenden Betriebskosten. Auch für die Umwelt ist dieser Effekt schädlich. Die Prüfung elektrischer Maschinen entdeckt solche Fehlfunktionen jedoch frühzeitig und trägt auf diese Weise zu einem geringen Energieverbrauch bei.
Prüfung elektrischer Anlagen mit
Riedle + Bertsch
Riedle + Bertsch ist genau der richtige Partner für die Prüfung elektrischer Anlagen. In unserem Unternehmen sind zahlreiche Elektrofachkräfte angestellt, die über eine gute Ausbildung und über eine lange Berufserfahrung in diesem Bereich verfügen. Das führt nicht nur dazu, dass sie alle gesetzlichen Anforderungen für die Prüfung der Anlagen erfüllen. Darüber hinaus sorgen sie für eine schnelle und korrekte Durchführung. Darüber hinaus ist unser gesamtes Unternehmen darauf ausgerichtet, Ihnen einen perfekten Service anzubieten. Unsere Fachkräfte sind bei Bedarf schnell vor Ort. Außerdem stimmen wir alle Maßnahmen genau mit Ihnen ab, bevor wir damit beginnen, Ihre Anlagen zu prüfen. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 schnell und ohne Komplikationen abläuft und die Produktion in Ihrem Unternehmen so wenig wie möglich beeinträchtigt. Wir bieten Ihnen unseren Service nicht nur für die Anlagenprüfung nach DIN VDE 0100-600 an. Darüber hinaus können Sie bei uns auch Maschinen und Elektrogeräte prüfen lassen, für die andere Normen zu beachten sind. So können Sie alle erforderlichen Prüfungen in einem Aufwasch abwickeln.
Planung, Ausführung, Messdatenanalyse & Dokumentation.
Deutschlandweite Prüfungen und somit ein Prüfpartner für alle Standorte in der Republik.
Reibungslose Prüfabläufe während des normalen Tagesgeschäftes ohne lange Ausfallzeiten (auch zu versetzen Zeiten oder nachts möglich).
Aufrechterhaltung des Versicherungsschutz durch gerichtsfester Prüfprotokolle.
Ein kostenloses Vor-Ort Planungsgespräch mit einem unserer Mitarbeiter.
Spitzenpreis-Garantie durch hohen Spezialisierungsgrad. Keine Anfahrtskosten für Betriebe innerhalb Baden-Württembergs.
Garantierte Einhaltung der gesetzlichen Prüffristen durch Prüffristenüberwachung.
Digitale Sicherung der Messwerte und Dokumente in einer Online-Datenbank.
Wir arbeiten ausschließlich mit eigenen, ausgebildeten Elektrofachkräften um maximale Servicequalität und Kundenzufrieden zu gewährleisten.
Ablauf einer Anlagenprüfung
Bevor wir mit der konkreten Umsetzung beginnen, müssen wir zunächst wissen, was wir überhaupt prüfen sollen. Deshalb beginnt die Kontrolle der elektrischen Anlagen stets mit einer detaillierten Bedarfsermittlung. So sehen wir genau, welche Maßnahmen für die Anlagenprüfung erforderlich sind. Auf dieser Basis machen wir Ihnen dann ein Angebot. Dieses können Sie dann in aller Ruhe prüfen. Wenn Sie mit den darin festgehaltenen Bedingungen einverstanden sind, können Sie uns den Auftrag erteilen. Der nächste Schritt besteht in der Projektierung. Dabei erstellen wir einen genauen Plan für die Umsetzung der Maßnahmen. Dieser stellt die Grundlage des nächsten Schritts dar – der eigentlichen Prüfung der elektrischen Anlagen. Dabei sucht eine Elektrofachkraft. Ihren Betrieb auf und besichtigt alle ortsfesten elektrischen Anlagen, die nach DIN VDE 0100-600 geprüft werden sollen. Danach erfolgen alle vorgeschriebenen Messungen. Im Anschluss daran erstellen wir ein ausführliches Protokoll mit allen Ergebnissen. Auf Wunsch bieten wir Ihnen auch eine persönliche Nachbesprechung an. Schließlich können Sie auch unseren automatischen Überwachungsservice für alle elektrischen Betriebsmittel nutzen. Dabei kontrollieren wir alle Prüffristen und weisen Sie rechtzeitig darauf hin, wenn eine erneute Prüfung anstehen sollte.
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Häufig gestellte Fragen zur Anlagenprüfung
Was sind elektrische Anlagen?
Laut der Definition, die in DGUV Vorschrift 3 für eine elektrische Anlage vorgegeben ist, handelt es sich dabei um einen Zusammenschluss mehrerer elektrischer Betriebsmittel. Elektrische Betriebsmittel wiederum sind alle Gegenstände, die für die Anwendung oder die Verteilung der elektrischen Energie vorgesehen sind. In der Praxis sind das alle elektrisch betriebenen Maschinen und Geräte sowie die Elektroinstallationen.
Welche unterschiedlichen elektrischen Anlagen gibt es?
Nach DGUV Vorschrift 3 ist es notwendig, die elektrischen Anlagen in drei Bereiche zu unterteilen. Dabei handelt es sich um ortsfest installierte Maschinen, um ortsveränderliche Geräte sowie um die elektrischen Installationen in einem Gebäude. Die Anlagenprüfung nach DIN VDE 0105-100 oder DIN VDE 0100-600 bezieht sich auf den dritten der genannten Bereiche – also um die Prüfung der ortsfesten elektrischen Installationen wie Steckdosen, Beleuchtungsvorrichtungen oder Sicherungskästen.
Was ist die DIN VDE 0105-100?
Die Prüfung einer elektrischen Anlage muss nach einem fest vorgegebenen Muster erfolgen. Das stellt sicher, dass alle relevanten Bereiche überprüft werden. Deshalb wurde zu diesem Zweck eine Norm erlassen. Diese trägt die Bezeichnung DIN VDE 0105-100. Sie schreibt vor, wie die regelmäßige Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen ablaufen muss.
Was ist die DIN VDE 0100-600?
Wenn Sie eine Anlage neu installieren, ist eine Erstprüfung erforderlich, bevor Sie sie in Betrieb nehmen dürfen. Diese Erstprüfung läuft nach einem etwas anderen Muster ab als die Wiederholungsprüfung. Deshalb gibt es hierfür eine eigene Norm: DIN VDE 0100-600. Diese ist nur für die Erstprüfung gültig.
Was wird bei einer Anlagenprüfung geprüft?
Die Prüfung der Anlage besteht aus drei Schritten: Besichtigen, Erproben und Messen. Das gilt sowohl für die Erstprüfung als auch für alle weiteren Kontrollen. Zuerst ist eine einfache Sichtprüfung erforderlich. Dabei kontrolliert die Elektrofachkraft, ob grobe Schäden ersichtlich sind und ob die Anlage den Regeln entsprechend eingerichtet ist. Danach erprobt sie die Anlage, um zu überprüfen, ob sie korrekt funktioniert. Im letzten Schritt sieht die DGUV Vorschrift 3 eine Messung verschiedener sicherheitsrelevanter Werte vor – beispielsweise der Isolationswiderstände und der Schutzleiterwiderstände.
Welche Bestimmungen gelten für die Erst- und Wiederholungsprüfung?
Bevor Sie eine elektrische Anlage in einem gewerblich genutzten Gebäude in Betrieb nehmen, ist eine Erstprüfung vorgeschrieben. Sobald diese bestanden ist, dürfen Sie die Anlage verwenden. Treten bei der Erstprüfung Mängel auf, müssen Sie diese ausbessern und danach die Prüfung wiederholen. Nach der Erstprüfung müssen Sie in regelmäßigen Abständen eine Wiederholungsprüfung durchführen.
Was passiert, wenn die Prüfung elektrischer Anlagen unterlassen wird?
Erfüllen Sie die Vorgaben für die Elektroprüfung nicht, drohen ernsthafte Konsequenzen. Hohe Bußgelder, der Verlust des Versicherungsschutzes und eventuell sogar ein Strafverfahren können die Folge daraus sein. Deshalb ist es sehr wichtig, die Bestimmungen in diesem Bereich genau zu beachten.
Wer führt die Prüfung elektrischer Anlagen durch?
DGUV V3 macht genaue Vorgaben dazu, welche Anforderungen die Prüfer erfüllen müssen. Beispielsweise ist eine Berufsausbildung in einem für die Elektrotechnik relevanten Beruf erforderlich. Darüber hinaus muss er über eine mehrjährige Berufserfahrung verfügen. Alle Personen, die diese Vorgaben erfüllen, dürfen die Elektroprüfung durchführen.
Was passiert, wenn die elektrische Anlage die Prüfung nicht besteht?
Nach der Prüfung erstellen wir ein Protokoll, das Ihnen eine genaue Auskunft über den Zustand Ihrer elektrischen Anlage gibt. Kommt es dabei nur zu einzelnen Beanstandungen, müssen Sie diese so schnell wie möglich beheben. Sollte die gesamte Anlage die Prüfung nicht bestehen, müssen Sie diese umgehend außer Betrieb nehmen. Danach müssen Sie die Fehler beheben und eine erneute Prüfung durchführen. Nur wenn die Anlage diese besteht, dürfen Sie sie wieder verwenden.
Was ist ein Prüfprotokoll?
Bei der Elektroprüfung halten wir genau fest, was wir geprüft haben und welche Ergebnisse dabei aufgetreten sind. Diese Ergebnisse halten wir in einem Prüfprotokoll fest. Dabei nehmen wir eine Beurteilung der Ergebnisse vor und geben Empfehlungen für die Beseitigung von Mängeln ab. Außerdem nehmen wir eine abschließende Bewertung vor, ob die Anlage die Prüfung bestanden hat. Das Prüfprotokoll enthält all diese Details. Es stellt daher eine wichtige Informationsquelle dar und dient als Bestätigung der erfolgreichen Prüfung der Anlage.
Worauf sollte bei der Prüfung elektrischer Anlagen geachtet werden?
Bei der Elektroprüfung ist es empfehlenswert, sich an einen vertrauensvollen und kompetenten Partner zu wenden. Nur so ist sichergestellt, dass die Prüfung den Vorgaben entsprechend durchgeführt wird. Das ist sehr wichtig, um die Vorschriften der DGUV in vollem Umfang zu erfüllen.
Wer ist haftbar, wenn es trotz Anlagenprüfung zu einem Unfall kommt?
Sie können auch einen Ihrer eigenen Mitarbeiter damit beauftragen, die Elektroprüfung durchzuführen – stets unter der Voraussetzung, dass dieser alle Anforderungen an die Prüfer erfüllt. Sollte die Prüfung nicht korrekt durchgeführt werden, sind Sie bei einem Unfall jedoch haftbar. Deshalb ist es stets empfehlenswert, sich an einen externen Dienstleister zu wenden. Dieser muss dann auch die Haftung für die Prüfung übernehmen.
Gibt es Unterschiede zwischen der Erstprüfung und der Wiederholungsprüfung?
Der Ablauf bei der Erstprüfung und bei der Wiederholungsprüfung ist zwar sehr ähnlich. Dennoch bestehen dabei leichte Unterschiede. Deshalb gibt es dafür zwei unterschiedliche Normen. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, den Ablauf entsprechend anzupassen.
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